Elektrotechnik für Fachübergreifende Tätigkeiten

Ziel:      

Sie erwerben die notwendigen elektrotechnischen Grundlagen für jene Praxisbereiche, die teilweise mit Elektrotechnik konfrontiert sind. Diese Ausbildung ist ihr Schritt zur unterwiesenen Person im Sinne der Elektrotechnikverordnung. Mit dieser Ausbildung können andere Berufsfelder elektrotechnische Arbeiten durchführen:

  • Tischler  –  Montage von Licht und Steckdosen und anschließen E-Herd
  • Installateur  –  an- und abschließen von Pumpen
  • Maschinentechniker  –  an- und abschließen von Motoren
  • EDV-Techniker  –  Erweiterung von Steckdosen im Kabelkanal

Teilnehmer: 
Tischler, Installateur, Schlosser, EDV-Techniker, Maschinentechniker, Maler, HLK-Techniker (Heizung, Lüftung, Klima)

Inhalt:     
Grundlagen der Elektrotechnik – Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen – erste Hilfe bei Elektrounfällen – Gefahren des elektrischen Stromes – Messen und Prüfung – Feststellen der Spannungsfreiheit – die 5 Sicherheitsregeln –

Grundlagen der Elektroinstallationstechnik – Materialkunde – Leitungsschutz, Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter – Schutzmaßnahmen – Elektrotechnikgesetz, ÖVE-Vorschriften – elektrotechnisches Prüfwesen – Errichtungsvorschriften für Niederspannungsanlagen – Prüfung der Schutzmaßnahmen – Reparatur von Geräten – praktische Übungen und Arbeiten in der Praxis – Arbeitstechniken – Arbeitsanweisungen – Installationsschaltungen – elektrotechnische Grundunterweisung

Dauer:                        56 Trainingseinheiten

Preis:                         € 900,00 (inkl. USt)
                                  € 100,00 (inkl. USt)  Prüfungsgebühr

DURCH DEN KURSBESUCH (IN VERBINDUNG MIT DER ABSCHLUSSPRÜFUNG) IST DIE FACHLICHE QUALIFIZIERUNG ZUR AUSFÜHRUNG VON EINFACHEN TÄTIGKEITEN AUS DEM FACHGEBIET DER ELEKTROTECHNIK, DIE SO GENANNTEN TÄTIGKEITEN DER NEBENRECHTE, AUF GRUNDLAGE DES § 32 DER GWO BGBL 111/2002, GEGEBEN. BEZUGNEHMEND AUF DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, FAMILIE UND JUGEND (ZL: BMWFJ-37.000/0174-I/5A/2012) WEISEN WIR IN DIESEM ZUSAMMENHANG DARAUF HIN, DASS EINE PERSON, DIE ÜBER EINE MEHRJÄHRIGE FACHLICHE TÄTIGKEIT MIT AUSBILDUNG IN THEORIE UND PRAXIS VERFÜGT, NACH ERFOLGREICHEM BESUCH EINER SPEZIELLEN FACHLICHEN ZUSATZAUSBILDUNG ALS AUSGEBILDETE UND ERFAHRENE FACHKRAFT ANGESEHEN WIRD. AUF DIESE WEISE WIRD SICHERGESTELLT, DASS DERART QUALIFIZIERTE PERSONEN AUFGRUND IHRER FACHLICHEN AUSBILDUNG, KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN SOWIE KENNTNISSE DER EINSCHLÄGIGEN NORMEN UND BESTIMMUNGEN DIE IHR ÜBERTRAGENEN ARBEITEN BEURTEILEN UND MÖGLICHE GEFAHREN ERKENNEN KÖNNEN. SIE BENÖTIGEN NUR NOCH DEN NACHWEIS IHRER MEHRJÄHRIGEN FACHLICHEN TÄTIGKEIT.

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